Zwischen Kostenerstattung und „Analoger Bewertung“

Balneophototherapie: Rettende Lösung nicht in Sicht

Die Balneophototherapie wurde bereits am 13.3.2008 durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Über die Bewertung der Leistung wurde aber seitens des Bewertungsausschusses noch nicht entschieden – noch immer gibt keine spezifische Gebührenposition für diese Leistung in der GOÄ. Für den Vertragsarzt ist die Abrechnung problematisch.

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